Ob die Rechtsgrundlage „Einwilligung“ oder „berechtigtes Interesse“ ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Im Datenschutzrecht, insbesondere nach der Datenschutz-Grun... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Formfehlers findet sich im deutschen Recht insbesondere in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für verwaltungsgerichtliche Verfahren, § 233 Zivilprozessordnung (ZPO) für Zivilverfahren und § 44 Strafprozessordnung (StPO) für Strafverfahren. **Beispiel:** - **Verwaltungsverfahren:** § 60 VwGO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [§ 60 VwGO](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__60.html) - **Zivilverfahren:** § 233 ZPO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [§ 233 ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__233.html) - **Strafverfahren:** § 44 StPO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [§ 44 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__44.html) **Voraussetzungen:** Wiedereinsetzung wird gewährt, wenn jemand ohne eigenes Verschulden eine Frist versäumt hat, z.B. wegen eines Formfehlers. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt und die versäumte Handlung nachgeholt werden. **Fazit:** Die genaue Rechtsgrundlage hängt vom jeweiligen Verfahrensrecht ab. In allen Fällen ist die Wiedereinsetzung ein Antrag, der bei unverschuldeter Fristversäumnis (z.B. Formfehler) gestellt werden kann.
Ob die Rechtsgrundlage „Einwilligung“ oder „berechtigtes Interesse“ ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Im Datenschutzrecht, insbesondere nach der Datenschutz-Grun... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV)... [mehr]