Wenn die Ehefrau zugunsten der Tochter auf einen Teil des Erbes verzichtet (z. B. durch eine Schenkung oder einen Erbverzicht) und innerhalb von zehn Jahren nach dieser Vermögensübertragung... [mehr]
Die Rechtsgrundlage zum Schonvermögen bei der Sozialhilfe findest du Zwölften Sozialgesetzbuch (GB XII), in § 90 SGB XII („Einsatz des Vermögens“). Dort ist geregelt, welches Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe unberücksichtigt bleibt, also als sogenanntes Schonvermögen gilt. Hier der Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html Weitere Details zu den Ausnahmen und Freibeträgen findest du auch in den nachfolgenden Paragraphen (§§ 91 ff. SGB XII).
Wenn die Ehefrau zugunsten der Tochter auf einen Teil des Erbes verzichtet (z. B. durch eine Schenkung oder einen Erbverzicht) und innerhalb von zehn Jahren nach dieser Vermögensübertragung... [mehr]