Auf Sozialhilfe wird grundsätzlich dein gesamtes verwertbares Vermögen angerechnet – also alles, was du zu Geld machen kannst. Nicht angerechnet wird nur das gesetzlich geschützte...
Wo finde ich die Rechtsgrundlage für das Schonvermögen bei Sozialhilfe?
Antwort vomDie Rechtsgrundlage zum Schonvermögen bei der Sozialhilfe findest du Zwölften Sozialgesetzbuch (GB XII), in § 90 SGB XII („Einsatz des Vermögens“). Dort ist geregelt, welches Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe unberücksichtigt bleibt, also als sogenanntes Schonvermögen gilt. Hier der Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html Weitere Details zu den Ausnahmen und Freibeträgen findest du auch in den nachfolgenden Paragraphen (§§ 91 ff. SGB XII).
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Wann kann ich Sozialhilfe beantragen?
Sozialhilfe kannst du beantragen, sobald du deinen notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr selbst decken kannst und keine vorrangigen Leistungen wie Bürgergeld, Rente, Unterhalt oder ausreichendes...
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Ja – fehlende Rentenunterlagen hindern dich in der Regel nicht daran, fristgerecht zu kündigen oder Sozialleistungen zu beantragen. Entscheidend ist: Kündigung und Antrag sofort stelle...