Rechtsgrundlage Gewinn-Ausfallentschädigung VOB?

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Die Rechtsgrundlage für eine Gewinn-Ausfallentschädigung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) findet sich in den Regelungen der VOB/B, insbesondere in § 8, der sich mit der Vergütung und den Ansprüchen des Auftragnehmers befasst. Nach § 8 Abs. 1 VOB/B hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die vertragsgemäße Leistung. Bei Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Entschädigung für entgangenen Gewinn geltend machen. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, da die Ansprüche auf Gewinn-Ausfallentschädigung oft von spezifischen Bedingungen abhängen.

Kategorie: Recht Tags: Gewinn Entschädigung VOB
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