Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
In Deutschland müssen bestimmte Rechtsformen notariell beurkundet werden. Dazu gehören: 1. **GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft)**: Die Gr einer GmbH erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG). 2. **AG (Aktiengesellschaft)**: Die Gründung einer AG erfordert die notarielle Beurkundung des Gründungsakts und der Satzung (§ 23 AktG). 3. **UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft)**: Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) erfordert ebenfalls die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG). 4. **Genossenschaft**: Die Gründung einer Genossenschaft erfordert die notarielle Beurkundung des Gründungsprotokolls (§ 11 GenG). 5. **KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)**: Die Gründung einer KGaA erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 278 AktG). Diese Beurkundungspflicht dient der Rechtssicherheit und soll sicherstellen, dass die Gründer über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen umfassend informiert sind.
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Bei Nichtzahlung einer Notarsrechnung können verschiedene Konsequenzen drohen: 1. **Mahnung und Verzugszinsen**: Der Notar wird in der Regel zunächst eine Mahnung senden. Ab dem Zeitpunkt d... [mehr]