Welche Rechtsformen müssen notariell beurkundet werden?

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In Deutschland müssen bestimmte Rechtsformen notariell beurkundet werden. Dazu gehören: 1. **GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft)**: Die Gr einer GmbH erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG). 2. **AG (Aktiengesellschaft)**: Die Gründung einer AG erfordert die notarielle Beurkundung des Gründungsakts und der Satzung (§ 23 AktG). 3. **UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft)**: Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) erfordert ebenfalls die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG). 4. **Genossenschaft**: Die Gründung einer Genossenschaft erfordert die notarielle Beurkundung des Gründungsprotokolls (§ 11 GenG). 5. **KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)**: Die Gründung einer KGaA erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 278 AktG). Diese Beurkundungspflicht dient der Rechtssicherheit und soll sicherstellen, dass die Gründer über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen umfassend informiert sind.

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