Welche Rechtsfolgen hat die Öffentlichkeitswirkung des Handelsregisters? Erläuterung des Sachverhalts anhand eines Beispiels kurzgefasst.

Antwort

Die Öffentlichkeitswirkung des Handelsregisters bedeutet, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen fürermann zugänglich sind und als bekannt gelten. Dies hat zur Folge, dass sich Dritte auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten verlassen können. Ein Beispiel: Ein Unternehmen, das im Handelsregister als GmbH eingetragen ist, hat die Pflicht, seine Gesellschafter und die Geschäftsführer anzugeben. Wenn ein Dritter mit diesem Unternehmen einen Vertrag abschließt, kann er davon ausgehen, dass die im Handelsregister angegebenen Personen tatsächlich die Befugnis haben, im Namen der GmbH zu handeln. Sollte sich später herausstellen, dass eine der eingetragenen Personen nicht mehr Geschäftsführer ist, könnte der Dritte im Streitfall Schwierigkeiten haben, seine Ansprüche durchzusetzen, da er sich auf die im Handelsregister veröffentlichten Informationen verlassen hat. Die Rechtsfolgen sind also, dass Dritte durch die Eintragungen im Handelsregister geschützt werden und sich auf diese Informationen verlassen können, was die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr erhöht.

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