Was bedeutet rechtsbegründend und rechtsbekundend?

Antwort

Die Begriffe "rechtsbegründend" und "rechtsbekundend" beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte des Rechts. 1. **Rechtsbegründend**: Dieser Begriff beschreibt eine Handlung oder einen Umstand, der das Entstehen eines Rechts oder einer rechtlichen Beziehung bewirkt. Zum Beispiel kann ein Vertrag rechtsbegründend sein, weil er die rechtlichen Ansprüche und Pflichten der Parteien festlegt. 2. **Rechtsbekundend**: Im Gegensatz dazu bezieht sich dieser Begriff auf die Bestätigung oder Bekundung eines bestehenden Rechts. Eine rechtsbekundende Handlung macht ein bereits bestehendes Recht sichtbar oder erkennbar, ohne es zu schaffen. Ein Beispiel hierfür könnte die öffentliche Bekanntmachung eines Testaments sein, das die bestehenden Erbansprüche dokumentiert. Zusammengefasst: Rechtsbegründend schafft neue Rechte, während rechtsbekundend bestehende Rechte bestätigt oder bekannt macht.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten