Die Begriffe "rechtsbegründend" und "rechtsbekundend" beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte des Rechts. 1. **Rechtsbegründend**: Dieser Begriff beschreibt eine Hand... [mehr]
Die Begriffe "rechtsbegründend" und "rechtsbekundend" beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte des Rechts. 1. **Rechtsbegründend**: Dieser Begriff beschreibt eine Hand... [mehr]