Ist der Rechtsanwalt verpflichtet, ein schriftliches Empfangsbekenntnis elektronisch an das Gericht zu übermitteln?

Antwort vom

Ja, ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein schriftlich übersandtes Empfangsbekenntnis elektronisch an das Gericht zu übermitteln, sofern er zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs, der in Deutschland seit der Einführung des Gesetzes über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVG) für viele Verfahren verbindlich ist. Der Anwalt muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form eingereicht werden.

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