Eine EU-weite Ausschreibung ist nicht ab einem einzigen festen Betrag erforderlich, sondern ab dem jeweils geltenden EU-Schwellenwert – und der hängt von Auftragsart und Auftraggeber ab. Se...
Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts
Antwort vomDas Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und ist in Deutschland vor allem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV) und den speziellen Vergabeverordnungen für Bauleistungen (VOB) und für Dienstleistungen (VOL) verankert. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind: 1. **Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)**: Es bildet die zentrale Grundlage des Vergaberechts in Deutschland und regelt die Grundsätze der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2. **Vergabeverordnung (VgV)**: Diese Verordnung konkretisiert die Vorschriften des GWB für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. 3. **Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB)**: Sie regelt die Vergabe von Bauaufträgen und enthält spezifische Vorschriften für die Durchführung von Bauvergaben. 4. **Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOL)**: Diese ist für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen zuständig. 5. **EU-Vergaberichtlinien**: Auf europäischer Ebene gibt es Richtlinien, die die Vergabe öffentlicher Aufträge regeln und in nationales Recht umgesetzt werden müssen. 6. **Rechtsprechung**: Die Entscheidungen der Vergabekammern und der Gerichte tragen zur Auslegung und Anwendung des Vergaberechts bei. Diese Grundlagen sollen Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Bieter gewährleisten.
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