Die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer Schadensberechnung durch die Rentenversicherung findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB). Konkret ist dies im SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung) geregelt. Hier sind die Vorschriften zur Berechnung von Rentenansprüchen und Schadensersatzansprüchen festgelegt. Ein relevanter Paragraph ist § 119 SGB VI, der die Berechnung der Rentenhöhe und die Berücksichtigung von Zeiten und Entgelten beschreibt. Für Schadensersatzansprüche, die durch die Rentenversicherung geltend gemacht werden, kann auch § 116 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) relevant sein, der die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialversicherungsträger regelt. Weitere Informationen findest du im SGB VI: [SGB VI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/) Und im SGB X: [SGB X](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/)