Was ist die rechtliche Grundlage für eine Schadensberechnung durch die Rentenversicherung?

Antwort

Die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer Schadensberechnung durch die Rentenversicherung findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB). Konkret ist dies im SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung) geregelt. Hier sind die Vorschriften zur Berechnung von Rentenansprüchen und Schadensersatzansprüchen festgelegt. Ein relevanter Paragraph ist § 119 SGB VI, der die Berechnung der Rentenhöhe und die Berücksichtigung von Zeiten und Entgelten beschreibt. Für Schadensersatzansprüche, die durch die Rentenversicherung geltend gemacht werden, kann auch § 116 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) relevant sein, der die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialversicherungsträger regelt. Weitere Informationen findest du im SGB VI: [SGB VI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/) Und im SGB X: [SGB X](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/)

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