Rechtliche Grundlage für Zeitpunkt der Bereitstellung von Preislisten bei Mobilfunkanbietern?

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Die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung von Preislisten bei Mobilfunkanbietern in Deutschland findet sich im Telekommunikationsgesetz (TKG). Insbesondere § 43a TKG regelt die Transparenzpflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Demnach müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten die Endnutzer vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit über die wesentlichen Vertragsbedingungen, einschließlich der Preise, informieren. Hier ist der Link zum Telekommunikationsgesetz (TKG): [Telekommunikationsgesetz (TKG)](https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/) Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher klar und verständlich über die Kosten und Bedingungen ihrer Mobilfunkverträge informiert werden.

Kategorie: Recht Tags: Mobilfunk Preislisten Recht

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