Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
| Rechte der OHG-Gesellschafter | Pflichten der OHG-Gesellsch | |-----------------------------------------------------------------| |Geschäftsführungs**: Jeder Gesellschafter das Recht, die Geschäfte der OHG zu führen, nichts anderes vereinbart ist. | **Einpflicht**: Jederellschafter ist, die vereinbar Einlage zu leisten. | | **Kontroll**: Jeder Gesellafter hat das Recht, die Bücher und Pere der Gesellschaft einz und sich über den der Geschäfte zu unter. | **Trepflicht**: Gesschafter müssen im Interesse Gesellschaft handeln und dürfen keine konkurrierenden Gesch betreiben. | | **Gewinnbeteiligung**: Gesellafter haben das Recht auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft. | **Verlustbeteiligung**: Gesellschafter müssen Verluste der Gesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung tragen. | | **Stimmrecht**: Jeder Gesellschafter hat das Recht, an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und abzustimmen. | **Haftung**: Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich für Verbindlichkeiten der OHG. | | **Informationsrecht**: Gesellschafter haben Recht auf umfassende Information über die Geschäftslage und -entwicklung. | **Mitwirkungspflicht**: Gesellschafter müssen aktiv an der Führung und Verwaltung der Gesellschaft mitwirken. | Diese Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in Deutschland.
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]