Eine Ombudsstelle im Kinderschutz ist eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Beteiligte, die Unterstützung oder Beratung bei Problemen... [mehr]
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Deutschland regelt die Rechte und Pflichten von Jugendlichen sowie den Schutz von Minderjährigen. Hier sind einige zentrale Punkte: **Rechte von Jugendlichen:** 1. **Freizeitgestaltung:** Jugendliche haben das Recht auf eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung, die auch den Besuch von Veranstaltungen und die Nutzung von Medien umfasst. 2. **Schutz vor Gefahren:** Sie haben das Recht auf Schutz vor Gefahren, die von Alkohol, Tabak und anderen Drogen ausgehen. 3. **Mitbestimmung:** Jugendliche haben das Recht, in bestimmten Angelegenheiten, die sie betreffen, mitzubestimmen, z.B. in der Schule oder in der Jugendhilfe. **Pflichten von Jugendlichen:** 1. **Einhaltung von Altersgrenzen:** Jugendliche müssen die im JuSchG festgelegten Altersgrenzen für den Konsum von Alkohol und Tabak sowie für den Besuch von bestimmten Veranstaltungen beachten. 2. **Verantwortungsbewusstsein:** Sie sind verpflichtet, verantwortungsbewusst mit ihrer Freizeit umzugehen und die Rechte anderer zu respektieren. 3. **Schutz von Jüngeren:** Ältere Jugendliche haben die Pflicht, jüngere Kinder und Jugendliche zu schützen und sie nicht in gefährliche Situationen zu bringen. Das Jugendschutzgesetz zielt darauf ab, die Entwicklung von Jugendlichen zu fördern und sie vor schädlichen Einflüssen zu bewahren.
Eine Ombudsstelle im Kinderschutz ist eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Beteiligte, die Unterstützung oder Beratung bei Problemen... [mehr]