Wenn die Gegenseite die Rechtsanwaltskosten tragen muss, ist eine Rechnung erforderlich oder reicht eine Kostenaufstellung?

Antwort

In der Regel ist es erforderlich, der Gegenseite eine detaillierte Rechnung zukommen zu, wenn diese die Rechtsanwaltskosten tragen muss. Eine Kostenaufstellung kann zwar informativ sein, erfüllt jedoch oft nicht die formalen Anforderungen, die für die Geltendmachung von Kosten notwendig sind. Es ist ratsam, die Rechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen, um sicherzustellen, dass die Kosten auch tatsächlich erstattet werden. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen.

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