Welche Reaktionsmöglichkeiten sieht das JGG vor außer der Jugendstrafe? Nenne jeweils zwei Beispiele.

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Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht neben der Jugendstrafe verschiedene Reaktionsmöglichkeiten vor. Zwei Beispiele sind: 1. **Erziehungsmaßregeln**: - **Ermahnung**: Der Jugendliche erhält eine mündliche oder schriftliche Ermahnung, um sein Verhalten zu reflektieren. - **Soziale Trainingskurse**: Teilnahme an Kursen, die soziale Kompetenzen und Konfliktlösungsfähigkeiten fördern. 2. **Zuchtmittel**: - **Jugendlicher Arrest**: Eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen, die in einer Jugendanstalt verbracht wird. - **Auflagen**: Der Jugendliche kann verpflichtet werden, bestimmte Auflagen zu erfüllen, wie z.B. gemeinnützige Arbeit oder die Teilnahme an bestimmten Programmen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Jugendlichen zu erziehen und zu resozialisieren, anstatt sie nur zu bestrafen.

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