Must price indications according to paragraph 10 meet the following conditions?

Antwort

Die Preisangaben müssen laut § 10 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören: 1. **Transparenz**: Die Preise müssen klar und verständlich angegeben werden, sodass Verbraucher sie leicht nachvollziehen können. 2. **Vollständigkeit**: Alle relevanten Preisbestandteile, wie Steuern und zusätzliche Kosten (z.B. Versandkosten), müssen in der Preisangabe enthalten sein. 3. **Eindeutigkeit**: Die Preisangaben dürfen nicht irreführend sein und müssen eindeutig sein, um Missverständnisse zu vermeiden. 4. **Aktualität**: Die angegebenen Preise müssen aktuell und korrekt sein, um den Verbrauchern verlässliche Informationen zu bieten. Diese Bedingungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher informierte Entscheidungen treffen können und vor irreführenden Preisangaben geschützt sind.

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