Darf die Polizei unter den Penis schauen?

Antwort vom

Die Polizei darf unter bestimmten Umständen körperliche Durchsuchungen durchführen, die auch intime Bereiche betreffen können. Solche Durchsuchungen müssen jedoch rechtlich gerechtfertigt sein und unterliegen strengen Vorschriften. In Deutschland regelt § 81a der Strafprozessordnung (StPO) die körperliche Untersuchung des Beschuldigten. Eine solche Untersuchung darf nur angeordnet werden, wenn sie zur Aufklärung einer Straftat notwendig ist und von einem Arzt durchgeführt oder beaufsichtigt wird. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Weitere Informationen findest du im Gesetzestext: [§ 81a StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html).

Kategorie: Recht Tags: Polizei Durchsuchung Rechte

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