Darf die Polizei Gewalt anwenden im Gewahrsam?

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Der Begriff "eins zu eins" ist in diesem Zusammenhang nicht eindeutig. Wenn du damit meinst, ob die Polizei im Gewahrsam eine direkte und persönliche Betreuung oder Überwachung einer Person durchführen darf, dann lautet die Antwort: Ja, die Polizei hat das Recht und die Pflicht, Personen im Gewahrsam zu überwachen, um deren Sicherheit und die Sicherheit anderer zu gewährleisten. Dies kann auch eine direkte und kontinuierliche Beobachtung beinhalten, insbesondere wenn eine Gefahr für die Person selbst oder andere besteht. Falls du eine andere Bedeutung von "eins zu eins" meinst, wäre eine genauere Erklärung hilfreich.

Kategorie: Recht Tags: Polizei Gewahrsam Gewalt

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