Darf die Polizei Genitalien untersuchen?

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Ja, die Polizei darf unter Umständen eine Untersuchung der Genitalien durchführen, aber es gibt strenge rechtliche Vorgaben und Prozeduren, die eingehalten werden müssen. Solche Untersuchungen dürfen in der Regel nur von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden und erfordern oft eine richterliche Anordnung, es sei denn, es liegt eine dringende Gefahr im Verzug vor. Die Rechte der betroffenen Person und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme müssen dabei stets gewahrt bleiben.

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