Darf die Polizei Durchsuchung bei Suizidgefahr machen?

Antwort

Ja, die Polizei darf eine Durchsuchung durchführen, wenn eine akute Suizidgefahr besteht. In solchen Fällen handelt die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr um das Leben und die Gesundheit der betroffenen Person zu schützen. Die rechtliche Grundlage dafür kann je nach Land und spezifischer Situation variieren, aber in der Regel wird das Handeln der Polizei durch Notstandsgesetze oder polizeiliche Gefahrenabwehrgesetze gedeckt.

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