Polizei bricht meine Haustür ein, wer zahlt den Schaden?

Antwort

Wenn die Polizei deine Haustür einbricht, um einen rechtmäßigen Einsatz durchzuführen, wie zum Beispiel bei der Verfolgung eines Verdächtigen oder der Durchsuchung aufgrund eines richterlichen Beschlusses, trägt in der Regel der Staat die Kosten für den entstandenen Schaden. Du kannst den Schaden bei der zuständigen Polizeibehörde oder dem Innenministerium deines Bundeslandes melden und eine Entschädigung beantragen. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente und Beweise, wie Fotos des Schadens und den Durchsuchungsbeschluss, bereitzuhalten.

Kategorie: Recht Tags: Polizei Haustür Schaden
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