Wo ist die Planfeststellung für Straßenbahnen geregelt?

Antwort

Die Planfeststellung für Straßenbahnen ist in Deutschland im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Insbesondere § 28 PBefG enthält Bestimmungen zur Planfeststellung von Straßenbahnen. Weitere Details und Verfahrensvorschriften können in den jeweiligen Landesgesetzen und Verordnungen zu finden sein.

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