Das Ummelden eines Pkw ohne das Einverständnis des Eigentümers kann als Unterschlag oder als Betrug gewertet werden. Unterschlagung liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache, die ihm anvertraut wurde, sich rechtswidrig aneignet. In diesem Fall wäre das Fahrzeug die bewegliche Sache. Betrug könnte in Betracht kommen, wenn durch die Ummeldung eine Täuschung über die Eigentumsverhältnisse oder die Identität des Fahrzeughalters erfolgt. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen rechtlichen Konsequenzen zu klären.