Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn es zwei Söhne gibt und keine weiteren Erben (wie z.B. ein Ehepartner), würde der gesetzliche Erbteil für jeden Sohn 50 % des Nachlasses betragen. Der Nachlass beträgt 550.000 Euro. Der gesetzliche Erbteil für jeden Sohn wäre daher 275.000 Euro (50 % von 550.000 Euro). Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 137.500 Euro (50 % von 275.000 Euro). Da beide Söhne zu Lebzeiten jeweils 50.000 Euro erhalten haben, wird dieser Betrag auf den Pflichtteil angerechnet. Somit hat Sohn A bereits 50.000 Euro erhalten. Der verbleibende Pflichtteil für Sohn A beträgt daher 137.500 Euro - 50.000 Euro = 87.500 Euro. Sohn A hat also Anspruch auf einen Pflichtteil von 87.500 Euro.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]