Ob es gerecht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Wünschen deiner Mutter, den finanziellen Verhältnissen und der Beziehung zwischen dir und deinem Bruder. Es ist wichtig,... [mehr]
Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn es zwei Söhne gibt und keine weiteren Erben (wie z.B. ein Ehepartner), würde der gesetzliche Erbteil für jeden Sohn 50 % des Nachlasses betragen. Der Nachlass beträgt 550.000 Euro. Der gesetzliche Erbteil für jeden Sohn wäre daher 275.000 Euro (50 % von 550.000 Euro). Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 137.500 Euro (50 % von 275.000 Euro). Da beide Söhne zu Lebzeiten jeweils 50.000 Euro erhalten haben, wird dieser Betrag auf den Pflichtteil angerechnet. Somit hat Sohn A bereits 50.000 Euro erhalten. Der verbleibende Pflichtteil für Sohn A beträgt daher 137.500 Euro - 50.000 Euro = 87.500 Euro. Sohn A hat also Anspruch auf einen Pflichtteil von 87.500 Euro.
Ob es gerecht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Wünschen deiner Mutter, den finanziellen Verhältnissen und der Beziehung zwischen dir und deinem Bruder. Es ist wichtig,... [mehr]
Einen Erbschein benötigt man in der Regel nicht, wenn: 1. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner**: In vielen Fällen kann der überlebende Partner ohne Erbschein auf das gemeinsam... [mehr]
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]