Zu dem von dir genannten Aktenzeichen (Az. 70 IN 625/24) des Amtsgerichts Hanau und dem Datum 20.10.2025 liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen oder Beschlüsse vor. Gerichts...
Ja, das Amtsgericht ist verpflichtet, den Schuldner zu informieren, wenn eine Forderung im Insolvenzverfahren wegen einer vorsätzlich unerlaubten Handlung angemeldet wird. Dies ergibt sich aus § 174 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO). Der Schuldner muss über den Grund der Forderung und die Tatsache, dass sie als Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet wurde, in Kenntnis gesetzt werden.
Zu dem von dir genannten Aktenzeichen (Az. 70 IN 625/24) des Amtsgerichts Hanau und dem Datum 20.10.2025 liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen oder Beschlüsse vor. Gerichts...