Am Tarifrecht sind in der Regel folgende Parteien beteiligt: 1. **Arbeitgeberverbände**: Diese vertreten die Interessen der Arbeitgeber in bestimmten Branchen oder Regionen. Sie verhandeln Tarifverträge mit den Gewerkschaften. 2. **Gewerkschaften**: Diese vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und Rechte ein. Sie führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. 3. **Arbeitnehmer**: Die Beschäftigten, die von den Tarifverträgen betroffen sind, sind indirekt beteiligt, da die Gewerkschaften in ihrem Namen verhandeln. 4. **Staat**: In einigen Fällen kann der Staat eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um die gesetzliche Regelung von Mindestlöhnen oder Arbeitsbedingungen geht. Diese Parteien arbeiten zusammen, um Tarifverträge zu erstellen, die die Arbeitsbedingungen und Löhne in bestimmten Branchen regeln.