Ist Paragraph 4 im Grundrecht ein bürgerliches Recht oder ein Jedermannsrecht?

Antwort vom

Paragraph 4 des Grundgesetzes (GG) in Deutschland bezieht sich auf die Religfreiheit. Er schützt das Recht jedes Einzelnen, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen und auszuüben. In diesem Sinne ist er ein individuelles Recht, das jedem Bürger zusteht. Es handelt sich also um ein Bürgerrecht, das die persönliche Freiheit und die Selbstbestimmung des Einzelnen in Bezug auf Glaubensfragen schützt.

Kategorie: Recht Tags: Bürgerlich Recht Jedermann

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