Wo steht der Paragraph der Gütergemeinschaft im BGB?

Antwort

Der Paragraph zur Gütergemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in den §§ 1415 bis 1518 BGB. Diese Paragraphen regeln die verschiedenen Aspekte der Gütergemeinschaft, einschließlich der Entstehung, Verwaltung und Auflösung des Güterstandes. Hier ist der Link zum BGB: [BGB - Bürgerliches Gesetzbuch](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)

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