Die Teilungserklärung ist das Grunddokument einer Eigentumswohnung: Sie legt rechtlich fest, was dir allein gehört, was allen gehört und welche Regeln in der Wohnanlage gelten. Beim Hau...
§ 45 WEG: Wann beginnt die Frist?
Antwort vom**Die Frist aus § 45 WEG beginnt mit der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung – nicht erst mit dem Protokoll, der Zustellung oder deiner späteren Kenntnis.** § 45 WEG sagt ausdrücklich: Die Anfechtungsklage muss **innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung** erhoben und **innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung** begründet werden. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/WEG/45.html)) ## Entscheidend ist der Tag der Abstimmung Maßgeblich ist der Tag, an dem der Beschluss in der Versammlung gefasst wurde. Wenn also am **10. März 2026** abgestimmt wurde, läuft die Monatsfrist ab diesem Tag an; sie hängt grundsätzlich nicht davon ab, wann das Versammlungsprotokoll verschickt wird. Das ist der praktische Kern von § 45 WEG: Wer anfechten will, muss sofort auf den Beschlusstag schauen, nicht auf spätere Unterlagen. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/WEG/45.html)) ## Was das konkret bedeutet - **Klageerhebung:** binnen **1 Monat** nach dem Beschlusstag - **Klagebegründung:** binnen **2 Monaten** nach dem Beschlusstag ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/WEG/45.html)) Der häufigste Fehler ist genau dieser: Eigentümer warten auf das Protokoll und verlieren dadurch die Frist. Rechtlich ist das gefährlich, weil ein anfechtbarer Beschluss nach Fristablauf regelmäßig bestehen bleibt. Diese strenge Frist ist kein Formalismus, sondern der Punkt, an dem viele Verfahren verloren gehen, bevor sie inhaltlich überhaupt geprüft werden. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/WEG/45.html)) ## Wichtige Ausnahme Wenn du die Frist **ohne eigenes Verschulden** versäumt hast, kommt ausnahmsweise **Wiedereinsetzung in den vorigen Stand** in Betracht, weil § 45 Satz 2 WEG auf die §§ 233 bis 238 ZPO verweist. Das ist aber die Ausnahme, nicht der Normalfall. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/WEG/45.html)) ## Kurzform **Beginn: am Tag der Beschlussfassung. Nicht am Tag des Protokolls.** ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/WEG/45.html))
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