Wann wurde der Paragraf 218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen?

Antwort

Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), der den Schwangerschaftsabbruch regelt, wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuches am 1. Januar 1872 in Kraft gesetzt. Seitdem wurde der Paragraph mehrfach geändert und angepasst, aber die ursprüngliche Einführung erfolgte 1872.

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