Wie stelle ich die Organschaft zwischen DRK Kreisverband und DRK Rettungsdienst Güstrow gGmbH her?

Antwort

Die Herstellung einer Organschaft zwischen einem DRK Kreisverband und einer DRK Rettungsdienst gGmbH erfordert mehrere rechtliche und organisatorische Schritte. Hier sind die grundlegenden Schritte, die du beachten solltest: 1. **Prüfung der Voraussetzungen**: Stelle sicher, dass die Voraussetzungen für eine Organschaft erfüllt sind. Dazu gehören: - Finanzielle Eingliederung: Der Kreisverband muss die Mehrheit der Stimmrechte an der gGmbH halten. - Organisatorische Eingliederung: Es muss eine enge organisatorische Verflechtung bestehen. - Wirtschaftliche Eingliederung: Die gGmbH muss wirtschaftlich in den Kreisverband eingegliedert sein. 2. **Gesellschaftsvertrag anpassen**: Der Gesellschaftsvertrag der gGmbH muss entsprechend angepasst werden, um die Organschaft zu ermöglichen. Dies kann die Änderung der Gesellschafterstruktur und der Stimmrechte beinhalten. 3. **Behördliche Genehmigungen**: In einigen Fällen können behördliche Genehmigungen erforderlich sein, insbesondere wenn es um gemeinnützige Organisationen geht. 4. **Steuerliche Anmeldung**: Die Organschaft muss beim Finanzamt angemeldet werden, da sie steuerliche Auswirkungen hat. Es ist ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. 5. **Vertragliche Regelungen**: Es sollten vertragliche Regelungen zwischen dem Kreisverband und der gGmbH getroffen werden, die die Zusammenarbeit und die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln. 6. **Dokumentation und Kommunikation**: Alle Schritte und Änderungen sollten sorgfältig dokumentiert und den relevanten internen und externen Stellen kommuniziert werden. Es ist ratsam, rechtlichen und steuerlichen Rat von Fachleuten einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.

Kategorie: Recht Tags: Organschaft DRK Güstrow
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