Oma will höhere Zuzahlung von privater Pflegeversicherung. Welches Gericht?

Antwort

In Deutschland sind Streitigkeiten über die Leistungen der privaten Pflegeversicherung in der Regel vor dem Sozialgericht zu klären. Wenn es um die Höhe der Zuzahlungen oder um Ansprüche aus der privaten Pflegeversicherung geht, kann auch das Landgericht zuständig sein, insbesondere wenn es um Vertragsfragen geht. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Zuständigkeit und die besten Schritte zu klären.

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