Wie hängen die Offenlegungspflichten im CSRD mit den Unterthemen und Unterunterthemen zusammen?

Antwort

Die Offenlegungspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind eng mit den verschiedenen Unterthemen und Unterunterthemen der Nachhaltigkeitsberichterstattung verknüpft. Die CSRD zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten, umfassende Informationen über ihre ökologischen, sozialen und governancebezogenen (ESG) Auswirkungen offenzulegen. 1. **Unterthemen**: Diese umfassen zentrale Bereiche wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Jedes dieser Themen hat spezifische Anforderungen an die Berichterstattung, die Unternehmen erfüllen müssen, um Transparenz zu schaffen und Stakeholder zu informieren. 2. **Unterunterthemen**: Innerhalb der Unterthemen gibt es detailliertere Aspekte, die ebenfalls offengelegt werden müssen. Zum Beispiel könnte das Unterthema "Umwelt" Aspekte wie den CO2-Fußabdruck, den Wasserverbrauch oder die Abfallbewirtschaftung umfassen. Diese spezifischen Unterunterthemen helfen dabei, die Berichterstattung zu konkretisieren und die Relevanz der Informationen zu erhöhen. Die CSRD fordert Unternehmen, nicht nur über ihre allgemeinen Praktiken zu berichten, sondern auch spezifische Kennzahlen und qualitative Informationen zu den Unterthemen und deren Unterunterthemen bereitzustellen. Dies fördert eine ganzheitliche Sicht auf die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens und ermöglicht es Stakeholdern, fundierte Entscheidungen zu treffen.

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