Das Notwegerecht ist ein Begriff aus dem deutschen Sachenrecht (§ 917 BGB). Es regelt, dass ein Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht hat, über ein Nachb... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in Deutschland grundsätzlich nicht ausschließlich deshalb eingeräumt, weil der Grundstücksbesitzer durch die fehlende Wegemöglichkeit „bedroht“ wird. Das Notwegerecht (§ 917 BGB) setzt voraus, dass ein Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat und der Eigentümer deshalb zur ordnungsgemäßen Nutzung seines Grundstücks auf die Benutzung eines fremden Grundstücks angewiesen ist. Die „Bedrohung“ im Sinne einer subjektiven Befürchtung oder eines Unwohlseins reicht nicht aus. Es muss eine objektive Notlage vorliegen, das heißt, das Grundstück ist ohne das Notwegerecht nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar oder nutzbar. Die Rechtsprechung verlangt eine tatsächliche und erhebliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit, nicht bloß eine abstrakte Gefahr oder Bedrohung. Zusammengefasst: Ein Notwegerecht wird nicht ausschließlich wegen einer Bedrohung des Grundstücksbesitzers eingeräumt, sondern nur bei objektiver Notlage und tatsächlicher Zugangsnotwendigkeit. Weitere Informationen findest du z.B. hier: [§ 917 BGB – Notwegerecht](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__917.html).
Das Notwegerecht ist ein Begriff aus dem deutschen Sachenrecht (§ 917 BGB). Es regelt, dass ein Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht hat, über ein Nachb... [mehr]
Als Nachweis für ein Notwegerecht gelten in der Regel folgende Dokumente und Belege: 1. **Grundbuchauszug**: Zeigt, dass das Grundstück keine eigene Anbindung an einen öffentlichen Weg... [mehr]
In einer Situation, in der eine Frau bedroht und beleidigt wird, sind folgende Fragen wichtig, um die Lage einzuschätzen und angemessen zu reagieren: 1. **Was genau ist passiert?** (Beschre... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) gewährt einem Grundstückseigentümer das Recht, über ein Nachbargrundstück zu gehen oder zu fahren, wenn sein eigenes Grundstück keine au... [mehr]
Der Unterschied zwischen Bedrohung und Erpressung liegt im Ziel und in der Handlung: **Bedrohung:** Bei einer Bedrohung (§ 241 StGB) wird jemandem mit einem empfindlichen Übel (z. B. Gewa... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) gewährt einem Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, über ein Nachbargrundstück zu gehen oder zu fahren, wenn sein... [mehr]