Wie ist die Normhierarchie aufgebaut?

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Die Normenhierarchie beschreibt die Rangordnung von Rechtsnormen in einem Rechtssystem. In Deutschland ist die Normenhierarchie wie folgt aufgebaut: 1. **Grundgesetz (GG)**: Das Grundgesetz steht an der Spitze der Normenhierarchie. Es ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und hat Vorrang vor allen anderen Rechtsnormen. 2. **Bundesgesetze**: Diese Gesetze werden vom Bundestag verabschiedet und müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Beispiele sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch (StGB). 3. **Rechtsverordnungen**: Diese werden von der Exekutive (Regierung) erlassen und konkretisieren die Bundesgesetze. Sie müssen im Einklang mit den Bundesgesetzen und dem Grundgesetz stehen. 4. **Landesverfassungen**: Jedes Bundesland hat seine eigene Verfassung, die im Einklang mit dem Grundgesetz stehen muss. 5. **Landesgesetze**: Diese Gesetze werden von den Landesparlamenten verabschiedet und müssen mit der jeweiligen Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar sein. 6. **Satzungen**: Diese werden von kommunalen Körperschaften (z.B. Gemeinden) erlassen und regeln lokale Angelegenheiten. Sie müssen mit den übergeordneten Gesetzen und Verordnungen im Einklang stehen. Diese Hierarchie stellt sicher, dass alle Rechtsnormen in einem geordneten Verhältnis zueinander stehen und dass höherrangige Normen Vorrang vor niederrangigen Normen haben.

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