Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Ja, ein Vertrag kann nichtig sein, wenn er gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In Deutschland regelt § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Das bedeutet, dass ein Vertrag, der gegen geltendes Recht verstößt, grundsätzlich keine rechtliche Wirkung entfaltet.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
„Aus regulatorischen Gründen“ bedeutet, dass etwas aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen oder anderen offiziellen Regeln so gehandhabt werden muss. Es bez... [mehr]