Liegt Nichtigkeit bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vor?

Antwort

Ja, ein Vertrag kann nichtig sein, wenn er gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In Deutschland regelt § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Das bedeutet, dass ein Vertrag, der gegen geltendes Recht verstößt, grundsätzlich keine rechtliche Wirkung entfaltet.

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