Wenn jemand eine Information, die eigentlich angegeben werden müsste (zum Beispiel bei einer Steuererklärung, Bewerbung oder einem anderen offiziellen Vorgang), absichtlich nicht angibt, han... [mehr]
Ja, ein Vertrag kann nichtig sein, wenn er gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In Deutschland regelt § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Das bedeutet, dass ein Vertrag, der gegen geltendes Recht verstößt, grundsätzlich keine rechtliche Wirkung entfaltet.
Wenn jemand eine Information, die eigentlich angegeben werden müsste (zum Beispiel bei einer Steuererklärung, Bewerbung oder einem anderen offiziellen Vorgang), absichtlich nicht angibt, han... [mehr]