Nicht-rechtzeitige Lieferung und mangelhafte Lieferung sind zwei Arten von Leistungsstörungen im Vertragsrecht. 1. **Nicht-rechtzeitige Lieferung**: - Dies tritt ein, wenn der Verkäufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefert. - Der Käufer hat in diesem Fall verschiedene Rechte, wie z.B. das Setzen einer Nachfrist, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 2. **Mangelhafte Lieferung**: - Dies liegt vor, wenn die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. - Der Käufer hat hier ebenfalls verschiedene Rechte, wie z.B. Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz. Beide Leistungsstörungen sind im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.