Gegen welche Arbeitnehmerpflichten verstößt eine Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit?

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Eine Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit kann gegen mehrere Arbeitnehmerpflichten verstoßen, insbesondere: 1. **Treuepflicht**: Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Eine Nebentätigkeit kann als Interessenkonflikt angesehen werden, wenn sie die Genesung beeinträchtigt oder die Arbeitskraft des Arbeitnehmers in Frage stellt. 2. **Meldepflicht**: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren, insbesondere wenn diese während einer Krankheitsphase ausgeübt werden. Das Unterlassen dieser Information kann als Pflichtverletzung gewertet werden. 3. **Erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit**: Wenn ein Arbeitnehmer angibt, arbeitsunfähig zu sein, aber gleichzeitig einer Nebentätigkeit nachgeht, könnte dies als Missbrauch der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angesehen werden. 4. **Vertragliche Pflichten**: In vielen Arbeitsverträgen sind Nebentätigkeiten geregelt. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände und die geltenden Regelungen zu berücksichtigen.

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