In Bayern, wie auch im übrigen Deutschland, sind die rechtlichen Grundlagen für eine Namensänderung im Namensänderungsgesetz (NamÄndG) und der dazugehörigen Namensänderungsverordnung (NamÄndVwV) geregelt. Hier sind einige wesentliche Punkte: 1. **Namensänderungsgesetz (NamÄndG)**: Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung von Vor- und Familiennamen. Eine Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann beispielsweise gegeben sein, wenn der Name anstößig oder lächerlich ist oder wenn er zu erheblichen Schwierigkeiten im täglichen Leben führt. 2. **Namensänderungsverordnung (NamÄndVwV)**: Diese Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des NamÄndG und enthält detaillierte Regelungen zum Verfahren der Namensänderung, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und der Zuständigkeiten der Behörden. 3. **Zuständige Behörde**: In Bayern ist in der Regel das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt für die Bearbeitung von Namensänderungsanträgen zuständig. 4. **Verfahren**: Der Antrag auf Namensänderung muss schriftlich bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Es sind verschiedene Unterlagen beizufügen, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und ein ausführlicher Begründungsschreiben, warum die Namensänderung gewünscht wird. 5. **Gebühren**: Für die Bearbeitung eines Antrags auf Namensänderung fallen Gebühren an, deren Höhe je nach Aufwand und Einzelfall variieren kann. Weitere Informationen und spezifische Details können auf den Webseiten der zuständigen Behörden oder im Text des NamÄndG und der NamÄndVwV nachgelesen werden. Hier ist ein Link zum Namensänderungsgesetz: [NamÄndG](https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR002190897.html).