Nachrufen und Beleidigen aus dem Fenster eines Mieters?

Antwort

Wenn ein Mieter aus dem Fenster heraus andere Personen nachsieht und beleidigt, kann das verschiedene rechtliche Konsequenzen haben. In Deutschland kann dies als Ruhestörung oder Belästigung angesehen werden und gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag verstoßen. Zudem können Beleidigungen strafrechtlich verfolgt werden, da sie den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) erfüllen können. Betroffene Personen können sich an den Vermieter wenden und das Verhalten des Mieters melden. Der Vermieter hat die Möglichkeit, den Mieter abzumahnen und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht zu ziehen. Zudem können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten. Es ist ratsam, das Verhalten zu dokumentieren (z.B. durch Zeugen oder Aufzeichnungen), um im Bedarfsfall Beweise vorlegen zu können.

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