Dürfen Gartenvermieter laut Gesetz Mieter verpflichten, für eine neue Stromversorgung einen 20 Meter langen Graben zu graben?

Antwort

Ob Gartenvermieter berechtigt sind, Mieter zur Ausführung von Arbeiten wie das Graben eines 20 Meter langen Grabens für eine neue Stromversorgung zu verpflichten, hängt maßgeblich vom Mietvertrag und den gesetzlichen Regelungen ab. **Rechtliche Grundlagen:** 1. **Mietvertrag:** Grundsätzlich regelt der Mietvertrag die Pflichten von Vermieter und Mieter. Üblicherweise ist der Vermieter für die Instandhaltung und Erschließung (z.B. Stromversorgung) der Mietsache verantwortlich (§ 535 BGB). Nur wenn im Mietvertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde, dass der Mieter solche Arbeiten übernehmen muss, könnte eine Verpflichtung bestehen. Solche Klauseln sind jedoch oft unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). 2. **Übliche Mieterpflichten:** Mieter sind in der Regel nur zu sogenannten "kleinen Instandhaltungen" oder Pflegearbeiten (z.B. Rasen mähen, Unkraut jäten) verpflichtet. Das Graben eines 20 Meter langen Grabens für eine neue Stromleitung geht weit über diese üblichen Pflichten hinaus. 3. **Arbeiten zur Erschließung:** Arbeiten, die der Erschließung oder grundlegenden Versorgung des Grundstücks dienen (wie Stromanschluss), sind grundsätzlich Sache des Vermieters. **Fazit:** Ohne eine explizite und rechtlich wirksame Vereinbarung im Mietvertrag kann ein Gartenvermieter Mieter nicht verpflichten, einen 20 Meter langen Graben für eine neue Stromversorgung zu graben. Eine solche Forderung wäre in der Regel unzulässig. **Tipp:** Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, z.B. durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht. **Quellen:** - [§ 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html) - [§ 307 BGB – Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html)

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