Ja, das Regierungspräsidium muss die Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz erfüllen, sofern es als Unternehmen im Sinne des Gesetzes gilt. Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Dazu gehört die Identifizierung, Vermeidung und Minimierung von Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt, die aus den eigenen Geschäftstätigkeiten sowie aus den Tätigkeiten von Zulieferern und anderen Geschäftspartnern resultieren können.