Muss man bei eigener Schuld des Lieferers und erneuter Abholung der Ware wieder zahlen?

Antwort

In einem solchen Fall hängt die Antwort von den spezifischen Umständen und den geltenden rechtlichen Bestimmungen ab. Grundsätzlich gilt, dass der Lieferer bei einer Reklamation, die er als unbegründet ansieht, nicht verpflichtet ist, die Ware zurückzunehmen oder die Kosten zu erstatten. Wenn der Lieferer jedoch die Ware erneut zur Abholung bereitstellt, könnte dies als Zeichen gewertet werden, dass er bereit ist, die Angelegenheit zu klären. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen und die geltenden Gesetze zu prüfen. In vielen Fällen kann der Käufer auch rechtliche Schritte einleiten, wenn er der Meinung ist, dass die Reklamation gerechtfertigt ist. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

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