Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ob du die Brille deines Freundes bezahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt im deutschen Recht, dass man für Schäden haftet, die man anderen zufügt. Allerdings gibt es im Sport besondere Regelungen. Beim Fußballspielen kann es als "allgemeines Lebensrisiko" angesehen werden, dass eine Brille kaputt geht, besonders wenn der Freund wusste, dass er eine Brille trägt und sich dennoch am Spiel beteiligt hat. In solchen Fällen könnte argumentiert werden, dass der Freund das Risiko bewusst eingegangen ist. Es wäre ratsam, die Situation mit deinem Freund zu besprechen und eventuell eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Zweifelsfall kann auch eine Haftpflichtversicherung weiterhelfen, falls du eine hast. Diese könnte den Schaden möglicherweise übernehmen. Für eine rechtlich verbindliche Auskunft wäre es jedoch am besten, einen Anwalt zu konsultieren.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]