Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]
Ja, als Erbe hast du bestimmte Pflichten, die auch die Information anderer Personen oder Institutionen umfassen können. Hier sind einige Beispiele: 1. **Finanzamt**: Du musst das Finanzamt über den Erbfall informieren, insbesondere wenn es um die Erbschaftssteuer geht. 2. **Banken und Versicherungen**: Diese müssen über den Tod des Erblassers informiert werden, um Konten zu klären und Versicherungsansprüche geltend zu machen. 3. **Gläubiger**: Wenn der Erblasser Schulden hatte, müssen die Gläubiger informiert werden. 4. **Miterben**: Falls es weitere Erben gibt, müssen diese ebenfalls informiert werden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden.
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]