Ja – elektronische Unterschriften auf NDAs sind in Deutschland grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist aber nicht das Wort „elektronisch“, sondern welche Form das NDA rech...
Muss ein Geschäftsführer unter seiner Unterschrift den Vermerk 'Geschäftsführer' und die Gesellschaft aufführen?
Antwort vomJa, ein Geschäftsführer sollte unter seiner Unterschrift den Vermerk "Geschäftsführer" sowie den Namen der Gesellschaft angeben. Dies dient der Klarheit und rechtlichen Nachvollziehbarkeit, insbesondere in geschäftlichen Dokumenten. Es zeigt an, in welcher Funktion die Unterschrift erfolgt und stellt sicher, dass die Identität des Unterzeichners und die Vertretungsberechtigung eindeutig sind.