Muss ein Geschäftsführer unter seiner Unterschrift den Vermerk 'Geschäftsführer' und die Gesellschaft aufführen?

Antwort

Ja, ein Geschäftsführer sollte unter seiner Unterschrift den Vermerk "Geschäftsführer" sowie den Namen der Gesellschaft angeben. Dies dient der Klarheit und rechtlichen Nachvollziehbarkeit, insbesondere in geschäftlichen Dokumenten. Es zeigt an, in welcher Funktion die Unterschrift erfolgt und stellt sicher, dass die Identität des Unterzeichners und die Vertretungsberechtigung eindeutig sind.

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