Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Ja, ein Geschäftsführer sollte unter seiner Unterschrift den Vermerk "Geschäftsführer" sowie den Namen der Gesellschaft angeben. Dies dient der Klarheit und rechtlichen Nachvollziehbarkeit, insbesondere in geschäftlichen Dokumenten. Es zeigt an, in welcher Funktion die Unterschrift erfolgt und stellt sicher, dass die Identität des Unterzeichners und die Vertretungsberechtigung eindeutig sind.
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
In Deutschland ist es üblich, dass Arbeitszeugnisse mit einer vollständigen Unterschrift des Ausstellers versehen sind, die in der Regel den Vor- und Nachnamen enthält. Eine Paraphe und... [mehr]