Muss ein Geschäftsführer unter seiner Unterschrift den Vermerk 'Geschäftsführer' und die Gesellschaft aufführen?

Antwort

Ja, ein Geschäftsführer sollte unter seiner Unterschrift den Vermerk "Geschäftsführer" sowie den Namen der Gesellschaft angeben. Dies dient der Klarheit und rechtlichen Nachvollziehbarkeit, insbesondere in geschäftlichen Dokumenten. Es zeigt an, in welcher Funktion die Unterschrift erfolgt und stellt sicher, dass die Identität des Unterzeichners und die Vertretungsberechtigung eindeutig sind.

KI fragen

Verwandte Fragen

Darf ein Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Geschäftsführer einstellen, wenn dieser Sozialabgaben nicht abführt und behauptet, er habe es nicht besser gewusst?

Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]

Warum bleibt ein Geschäftsführer einer Reederei trotz zu später Abführung von Sozialabgaben im Amt?

Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]

Gibt es eine Abkürzung für Geschäftsführer?

Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]

Muss bei Bestätigungen oder Verträgen zur Unterschrift ein Datum angegeben werden?

Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]