Ja, das Aktenzeichen sC-654/2 bezieht sich auf den Fall "Inteligo Media" vor dem polnischen Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy). In diesem Fall ging es um Fragen zur Verantwortlichkeit von... [mehr]
Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen aus Afghanistan, die Asyl in Deutschland beantragen, nicht zwingend ihre individuelle Unterdrückung nachweisen. Es wird anerkannt, dass Frauen in Afghanistan aufgrund der allgemeinen Menschenrechtslage und der systematischen Diskriminierung in Gefahr sind. Dies bedeutet, dass die allgemeine Situation für Frauen in Afghanistan als ausreichend angesehen werden kann, um einen Asylantrag zu unterstützen, ohne dass jede Frau ihre persönliche Unterdrückung detailliert nachweisen muss. Es ist jedoch wichtig, dass die individuellen Umstände des Antragsstellers in die Entscheidung einfließen.
Ja, das Aktenzeichen sC-654/2 bezieht sich auf den Fall "Inteligo Media" vor dem polnischen Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy). In diesem Fall ging es um Fragen zur Verantwortlichkeit von... [mehr]
Das EuGH-Urteil vom 13.11.2025 in der Rechtssache C-654/23 betrifft die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einwilligung für den Versand von Newslettern im Zusammenhang mit der Registrier... [mehr]
Mitgliedsländer der EU können Amtsmissbrauch oder Pflichtverletzungen der Europäischen Kommission vor dem **Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)** einklagen. Genauer gesagt ha... [mehr]