Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Das ist nicht ganz richtig. Eine Vollmacht kann sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden, abhängig von der Art der Vollmacht und dem jeweiligen rechtlichen Kontext. Für bestimmte Geschäfte, wie beispielsweise Immobilienverkäufe oder notarielle Angelegenheiten, ist eine schriftliche Vollmacht jedoch erforderlich. In anderen Fällen kann eine mündliche Vollmacht ausreichend sein. Es ist daher wichtig, die spezifischen Anforderungen für die jeweilige Situation zu beachten.
Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]