Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...
Das ist nicht ganz richtig. Eine Vollmacht kann sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden, abhängig von der Art der Vollmacht und dem jeweiligen rechtlichen Kontext. Für bestimmte Geschäfte, wie beispielsweise Immobilienverkäufe oder notarielle Angelegenheiten, ist eine schriftliche Vollmacht jedoch erforderlich. In anderen Fällen kann eine mündliche Vollmacht ausreichend sein. Es ist daher wichtig, die spezifischen Anforderungen für die jeweilige Situation zu beachten.
Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...