Müssen Kinder zahlen, wenn ein Rentner Grundsicherung braucht?

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**Nein – Kinder müssen bei Grundsicherung im Alter normalerweise nicht zahlen. Erst wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt, kann das Sozialamt Unterhalt von ihnen verlangen.** Entscheidend ist: Bei der **Grundsicherung im Alter** werden Kinder in der Regel **nicht** zur Kasse gebeten. Diese Schutzgrenze wurde genau dafür geschaffen, damit normale Einkommen der Kinder keine Rolle spielen. ## Wann Kinder doch zahlen müssen Nur wenn das **Jahresbrutto eines Kindes über 100.000 Euro** liegt, prüft das Amt Elternunterhalt. Wichtig ist dabei: Es geht **pro Kind einzeln**, nicht um das zusammengerechnete Einkommen aller Geschwister. ## Was das praktisch bedeutet Verdient ein Sohn 55.000 Euro brutto im Jahr und die Tochter 72.000 Euro, müssen sie wegen der Grundsicherung des Rentners normalerweise nichts zahlen. Hat dagegen ein Kind mehr als 100.000 Euro Jahresbrutto, kann dieses Kind herangezogen werden. ## Häufiges Missverständnis Viele verwechseln **Grundsicherung im Alter** mit anderer Sozialhilfe oder mit Pflegekosten im Heim. Bei der **Grundsicherung im Alter** ist die Hürde für den Rückgriff auf Kinder sehr hoch. Für die meisten Familien bedeutet das: **Der Rentner kann Hilfe bekommen, ohne dass die Kinder finanziell einspringen müssen.**

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