Ja, die Beschlüsse des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) bei einer Europäischen Gesellschaft (SE) müssen in der Regel in Präsenz gefasst werden. Die Verhandlungen und Beschlüsse sollten in einem persönlichen Treffen stattfinden, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder des Gremiums anwesend sind und aktiv teilnehmen können. Dies fördert die Kommunikation und den Austausch von Ideen, was für die Entscheidungsfindung wichtig ist. In bestimmten Fällen können jedoch auch alternative Formen der Teilnahme, wie Videokonferenzen, zulässig sein, abhängig von den spezifischen Regelungen und Vereinbarungen des Gremiums.